Probleme in der Jugendhilfe

Das größte Problem ist zur Zeit der Fachkräftemangel. Eine leistungsgerechte Vergütung Ihrer Fachkräfte in Anlehnung an den TvöD kann Ihnen helfen, gutes Personal zu finden. Die Eingruppierung und Einstufung prüfen wir mit Ihnen zusammen und verhandeln diese bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
Die Höhe des Entgeltes für Ihre Leistungen wird zu einem großen Teil von der Leistungsbeschreibung und der Konzeption bestimmt. Bei der Überarbeitung oder Erarbeitung sind wir Ihnen gern behilflich.
Ambulante Jugendhilfe

Wie werden Fehlkontakte vergütet, wenn die Familie oder das Kind nicht angetroffen wird, Warte- und Fahrtzeiten aber trotzdem entstanden sind?

Kann man Zeitkontingente für eine Hilfe anlegen, z.B. 300 Stunden in 2 Jahren?

Wie viele Stunden steht ein Erzieher im Jahr tatsächlich zur Verfügung?

Kennen Sie das „Face to Face – Modell“?

Wie werden Wegzeiten berechnet und vergütet? Haben Sie einen Hilferadius?

Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen kennen, melden Sie sich bitte bei uns und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
Stationäre Jugendhilfe

spezielle Wünsche der Jugendämter?

Unterschied zwischen Nachtbereitschaft und Nachtdienst?

Kombination aus Schließzeiten und Krankheitstagen oder Schulverweisen von Kindern?

Wie viele Stunden steht ein Erzieher im Jahr tatsächlich zur Verfügung?

Die meisten Jugendhilfeeinrichtungen sind an Schultagen von ca. 8 bis 12 Uhr nicht besetzt, da die Kinder sich in der Schule oder in der KiTa aufhalten. Was passiert bei einer Krankheit des Kindes oder einem Schulverweis? Wie wird das Kind betreut und wie wird dieser Mehraufwand dargestellt?

Für einen innenwohnenden Erzieher gilt das ArbZG nicht. Wie viele Zusatzkräfte werden benötigt, in welchen Zeiten werden diese eingesetzt oder ist eine Haushaltshilfe erforderlich?

Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen kennen, melden Sie sich bitte bei uns und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
Erziehungsfachstelle / Erziehungsstelle (EFS)

Wie wird der Urlaub (ohne betreutes Kind) gestaltet und wo wird das Kind in dieser Zeit betreut?

Was passiert bei einer Krankheit des Betreuers?

Was passiert bei Fortbildungen des Betreuers?

Werden andere Arbeitskräfte, z.B. weitere Pädagogen, geeignetes Personal oder Haushaltshilfen benötigt?

Wie ist das Vorgehen beim Beschwerdemanagement?

Wie ist das Vorgehen bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung?

Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen kennen, melden Sie sich bitte bei uns und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
Teilstationäre Hilfe

Welche Schularten und -formen sind in der Nähe?

Welcher territoriale Radius kann von Ihnen bedient werden?

Wie kommen die Kinder nach der Hilfe zum Elternhaus?

Wie wird die Elternarbeit gestaltet?

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Auslandsprojekte

Auslandsprojekte Die Ermittlung und Darstellung der Kosten ist für ein solches Projekt ungleich schwieriger. Bei dem Abschluss einer LEQ wird in der Regel auf die Methode der Einzelvereinbarung zurückgegriffen. Sollten Sie als Jugendhilfeanbieter eine solche Maßnahme planen oder bereits durchführen, können Sie sich ebenfalls an uns wenden. Wir unterstützen Sie gern.