Kosten für den Auftraggeber

Sie haben noch Bedenken, ob Sie sich eine Beauftragung unserer Berater für Ihre nächste Entgeltverhandlung leisten können? Im ersten Jahr unserer Zusammenarbeit können wir Ihnen eine prozentuale Vergütung unserer Dienstleistungen anbieten. Die Höhe unserer Vergütung orientiert sich an der Steigerung des neu verhandelten Entgeltes. Somit tragen Sie kein Risiko! Ihr Berater der WTSP führt die Verhandlungen für Sie. Erst nach Abschluss der Verhandlungen erhalten Sie die Rechnung für unsere Leistung. Ggf. vorab gezahlte Abschläge werden verrechnet.

Grundsätzlich ist unsere Dienstleistung und die damit verbundenen Kosten von Ihren Wünschen abhängig und kann nicht pauschal benannt werden. Ein weiterer Faktor ist Ihr zuständiger Kostenträger. Wir können Ihnen nach dem Erstgespräch für Ihre individuellen Vorstellungen ein passendes erstes Angebot unterbreiten.

Kostenrelevant sind z.B. folgende Punkte:

Sollen Ihr Konzept und Leistungsbeschreibung auf wesentliche wirtschaftliche Bestandteile, die für Ihre Hilfeform/-Art entscheidend sind, überprüft werden? Dies empfiehlt sich im ersten Jahr der Zusammenarbeit.

Welche Hilfen bieten Sie an?

Wie gut sind die Daten (Kontenrahmen) Ihres Steuerbüros auf einen Jugendhilfeanbieter vorbereitet?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage an uns.

Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht!

Der Erstkontakt ist immer Kostenlos.